Schleichwerbung im Fernsehen

Beim Fernsehgucken von evilpeacock/Flickr.com
Einen schönen Fernsehabend auf der Couch verbringen und die zwischen den Fernsehsendern hin und her schalten, bis man das für sich beste Programm gefunden hat. Und ehe man sich entspannt hat, blendet ein Slogan auf dem Bildschirm auf: „Gleich geht’s weiter…!“ Damit nicht genug, denn mittlerweile wird man von Marken und Werbungen auch während der Sendung gestört.
In Deutschland gibt es dafür ein zuständiges Amt – die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK). Sie rügt unzulässige Fälle von Schleichwerbungen. Und so kam es dazu, dass die australische Sängerin Kylie Minoque in einem VW Cabrio durch einen Sat-1-Trailer fuhr. Nach Meinung des ZAK ist dies unzulässig, weil in dem Trailer nicht eindeutig zu erkennen sei, ob dies nun ein „normales Fernsehprogramm“ mit redaktionellen Inhalten, oder ob es eine Werbung ist.
Auch beim deutschen Sportsender Sport 1 gab es einen Vorfall unzulässiger Werbung. Hierbei wiegt das Vorgehen allerdings klarer und schwerer. Am 27. Februar übertrug Sport 1 eine Begegnung im englischen Ligapokal. Dabei wurden mehrere Sponsoringhinweise und ein Werbesport des Glücksspielanbieters ausgestrahlt, obwohl dieser gar nicht in Deutschland zugelassen ist. Des Weiteren darf in Deutschland nicht für Glücksspiel geworben werden.
Auch ein türkisch-sprachiger Sender wurde von der Kommission gerügt. Sie haben dabei ein Produkt zu deutlich beschrieben und am Ende sogar noch den Preis und den Hersteller genannt.
Immer wieder werden Fälle von Schleichwerbungen bekannt. Diese ist in Deutschland verboten, weshalb man bei Fernsehsendungen meist überhaupt nicht den Namen einer Marke erkennen kann. Die Fernsehsender und Produktionsfirmen sind dazu angehalten, Schleichwerbung zu unterbinden, indem sie z.B. das Logo abkleben oder entfernen.
So sollte der alltägliche Fernsehabend wieder zum Genuss werden und nicht zu einer weiteren Werbeveranstaltung.